Richtlinien für die Verwendung von FamilySearch-Markenzeichen
Fassung vom 2023-09-01
Markenzeichen von FamilySearch und den FamilySearch angeschlossenen Gesellschaften (kurz „FamilySearch“) kann jedes Wort, jeder Satz, jedes Symbol, jeder Entwurf und jede Kombination davon sein, die FamilySearch als Herkunft einer Ware oder einer Dienstleistung ausweist. Auch das unverkennbare Erscheinungsbild einer Ware, deren Größe, Form, Farbe, Beschaffenheit, Verpackung sowie akustische und grafische Elemente können Markenzeichen von FamilySearch sein.
Die folgenden Warenzeichen und Dienstleistungsmarken gehören beispielsweise zu FamilySearch:
- FamilySearch
- FamilySearch-GEDCOM
- Internationaler Genealogie-Index
- RootsTech
Diese Warenzeichen und Dienstleistungsmarken von FamilySearch sind in den Vereinigten Staaten von Amerika und anderen Ländern eingetragen.
Allgemeine Richtlinien
Markenzeichen stellen eine Eigenschaft einer Ware oder Dienstleistung dar. Sie bezeichnen weder eine Tätigkeit noch ein Eigentumsverhältnis noch eine Vielzahl von Eigenschaften. Jedes Mal, wenn ein Markenzeichen erstmalig verwendet wird, ist ein geeigneter allgemeiner Begriff anzugeben (zum Beispiel: FamilySearch-Website). Der allgemeine Begriff sollte daher oft gemeinsam mit dem Markenzeichen auftauchen.
Wird in einer Veröffentlichung ein FamilySearch-Markenzeichen verwendet, sind die Symbole ™, ℠ und ® unzulässig. Stattdessen ist ein geeigneter Hinweis auf das Markenzeichen anzubringen, wie zum Beispiel: „FamilySearch ist ein in den Vereinigten Staaten von Amerika und anderen Ländern möglicherweise eingetragenes Markenzeichen von FamilySearch/Intellectual Reserve, Inc.“
Die Verwendung eines Warenzeichens oder einer Dienstleistungsmarke von FamilySearch ist nicht zulässig, wenn der Anschein erweckt wird, als seien Sie, Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung FamilySearch angeschlossen oder würden von FamilySearch unterstützt. Die Verwendung von FamilySearch-Markenzeichen im Namenszug einer Organisation, eines Produkts oder einer Veranstaltung ist somit unzulässig. Sie kann zu der irrigen Annahme führen, dass FamilySearch die Organisation, das Produkt oder die Veranstaltung unterstützt. Das folgende Beispiel illustriert eine unangemessene, von FamilySearch nicht ausdrücklich schriftlich genehmigte Verwendung der Marke FamilySearch:
- „Von FamilySearch zertifiziert“ auf einem Produkt oder bei einer Dienstleistung als Andeutung einer Genehmigung oder Bestätigung durch FamilySearch.
Zusätzliche Informationen
Diese Richtlinien können selbstverständlich nicht jede Form von missbräuchlicher Verwendung auflisten. Falls Sie konkrete Hilfe bei einer beabsichtigten Verwendung benötigen, wenden Sie sich bitte an das Urheberrechtsbüro von FamilySearch.
Rufnummer: +1 801 240 3959 oder +1 800 453 3860, Anschluss 2-3959
E-Mail: cor-intellectualproperty@FamilySearch.org
Fassung vom 2023-09-01